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   SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 69/06   

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SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 69/06 (https://dejure.org/2006,18980)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 26.10.2006 - S 3 KR 69/06 (https://dejure.org/2006,18980)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - S 3 KR 69/06 (https://dejure.org/2006,18980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei Mitarbeit im Unternehmen des Vaters; Überprüfung des Vorliegens eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Familienangehörigen; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse im Hinblick auf die Ausübung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 69/06
    Bei Fremdgeschäftsführern, also nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Geschäftsführern, hat das BSG regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Weisungsgebundenheit gegenüber den Gesellschaftern im Einzelfall aufheben (BSG 06.03.2003 B 11 AL 25/02 zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 69/06
    Denn es ist durchaus üblich, dass Geschäftsführer spezielle Fachkenntnisse aufweisen und diese sind vielfach gerade Voraussetzung für die Übertragung dieser Aufgabe (BSG 30.06.1999 B 2 U 35/98 R zitiert nach Juris).
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 48/92

    Gewährung von Zuschüssen zu Vorruhestandsleistungen - Begriff des entgeltlichen

    Auszug aus SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 69/06
    (Siehe die Widerspruchsbegründung mit Verweis auf Urteil des BSG vom 11.02.1993 7 RAR 48/92).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - L 12 AL 102/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 69/06
    Dies ist etwa der Fall, wenn er kraft Fachkunde und Erfahrung und von der Gesellschafterversammlung sowie der übrigen Geschäftsführung geduldet in der GmbH "das Sagen hat" oder er aufgrund von Fachkunde und Erfahrung "Kopf und Seele" des Unternehmens ist (LSG Nordrhein-Westfalen 19.04.2004 L 12 AL 102/03 zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2011 - L 4 KR 566/10
    Die bloße Absicht, den Betrieb zu übergeben, begründet daher auch dann keine selbstständige Tätigkeit des beabsichtigten künftigen Inhabers, wenn dieser bereits ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag legt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, L 4 KR 236/10; Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 7 Abs. 1 SGB IV, Rn. 154; SG Reutlingen v. 26.10.2006 - S 3 KR 69/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2011 - L 4 KR 196/10
    Die bloße Absicht, den Betrieb zu übergeben, begründet daher auch dann keine selbstständige Tätigkeit des beabsichtigten künftigen Inhabers, wenn dieser bereits ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag legt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, L 4 KR 236/10; Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 7 Abs. 1 SGB IV, Rn. 154; SG Reutlingen v. 26.10.2006 - S 3 KR 69/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Entgegen den Angaben des SG und der Beigeladenen zu 2) wird in sämtlichen von ihnen angeführten Entscheidungen die kombinierte Anfechtungs-/ Feststellungsklage nach §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 56 SGG für zulässig erachtet und werden auch keine Bedenken gegenüber einer rückwirkenden Statusfeststellung erhoben (SG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2006 - S 3 KR 69/06 - Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteile vom 11.12.2008 - L 4 KR 97/08 und L 4 KR 55/07 -, vom 23.04.2009 - L 4 KR 80/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 4 KR 236/10
    Die bloße Absicht, den Betrieb zu übergeben, begründet daher auch dann keine selbstständige Tätigkeit des beabsichtigten künftigen Inhabers, wenn dieser bereits ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag legt (Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 7 Abs. 1 SGB IV, Rn. 154; SG Reutlingen v. 26.10.2006 - S 3 KR 69/06).
  • SG Berlin, 08.04.2010 - S 36 KR 1107/07

    Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Abgrenzung

    Diese explizit nur für Familiengesellschaften entwickelten Grundsätze lassen sich nach Auffassung der Kammer auf den hier vorliegenden Fall eines Einzelunternehmens übertragen (ebenso SG Reutlingen, Urt. v. 26.10.2006 - S 3 KR 69/06, in der Sache auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.07.2008 - L 9 KR 482/07).
  • SG Berlin, 10.04.2008 - S 36 KR 2805/07

    Feststellung der Versicherungsfreiheit einer Beigeladenen in der gesetzlichen

    Sofern - wie hier - nicht die Frage einer bloßen familienhaften Mitarbeit oder eines Scheinbeschäftigungsverhältnisses im Raum steht, sondern allein die Frage, ob der mitarbeitende Familienangehörige selbstständiger Mitunternehmer oder abhängiger Beschäftigter ist, kann zudem auf die Rechtsprechung zur statusrechtlichen Einordnung von Fremdgeschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zurückgegriffen werden, da hier wie dort der Familienangehörige für ein Unternehmen tätig wird, an dem er rechtlich nicht beteiligt ist (SG Reutlingen, Urt. v. 26.10.2006 - S 3 KR 69/06 - juris).
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